Philosophie

Unsere geschulten Mitarbeiter, die mindestens die Unterrichtung für
das Bewachungspersonal nach § 34a Gewerbeordnung vorzuweisen
haben, arbeiten konsequent, repräsentativ und zielstrebig

Sie werden immer dem Niveau des Kunden entsprechende Umgangs-
formen an den Tag legen, sowie sich dem Arbeitsumfeld passend kleiden.
Ein gepflegtes Äußeres, sowie ein freundliches Auftreten betrachten wir
als Selbstverständlichkeit.
In Gefahrensituationen behalten wir durch unsere langjährige Erfahrung und unsere erfolgreiche Teamarbeit einen klaren Kopf und stechen durch unser professionelles Vorgehen hervor.